Energiesparhäuser

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- Niedrigenergiehäuser

Der Name "Energiesparhaus" kann auf alle Häuser angewendet werden, die einen geringeren Heizenergiebedarf haben, als dies in der Energieeinsparverordnung von Oktober 2009 (EnEV 2009) schlechtestenfalls zulässig ist. D.h. Alle Neubauten können sich mit diesem Namen schmücken, ohne dass hiermit eine konkrete Aussage zum energetischen Standard gemacht würde. Ähnliches gilt übrigens auch für den Begriff Niedrig-Energie-Haus. Dieser war in der Vergangenheit durch steuerliche Vergünstigungen vom Finanzamt festgesetzt. Damals musste der gesetzliche zulässige Energiebedarf um mindestens 30% unterschritten werden. Der Begriff wird heute durch die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V. definiert. Er darf aber z.B. von Bauträgern frei verwendet werden.

klare Definitonen gibt es für diese Bezeichnungnen:

KfW-40-Haus von 2007

KfW-60-Haus

KfW-40-Haus

KfW-Effizienzhaus-55 oder...-70; ...-85; ...-100 etc.

Passivhaus

Null-Energie-Haus

Plus-Energie-Haus

Zum Vergleich welche Temperaturdifferenzen bei mangelfrei errichteten Energiesparhäusern auftreten finden Sie hier diverse Beispiele.



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